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Wie funktioniert die Haushaltsjob-Börse?
Die Haushaltsjob-Börse ist eine Stellenbörse für Beschäftigungen in Privathaushalten und ein kostenloser Service der Minijob-Zentrale. Wir geben Haushaltshilfen und privaten Arbeitgebern die Möglichkeit, unkompliziert Hilfe für die im Haushalt anfallenden Arbeiten anzubieten oder zu finden.
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Bei uns finden Haushaltshilfen und Arbeitgeber zusammen
Sie bieten Unterstützung für die alltäglichen Arbeiten in der Wohnung, bei der Gartenarbeit oder bei der Betreuung von Kindern, Senioren oder Haustieren? Suchen Sie schnell und unkompliziert nach passenden Stellenanzeigen.
Haushaltshilfe oder Haushaltsjob im Privathaushalt finden
Für zukünftige Arbeitgeber
Für zukünftige Haushaltshilfen
Wichtige Informationen:
- Haushaltsjobs sind Tätigkeiten, die gewöhnlich durch Familienangehörige erledigt werden. Dazu zählen beispielsweise Putzen, Wäsche machen oder die Gartenpflege. Aber auch die Betreuung von Kindern, Senioren und Tieren.
- Unsere Haushaltsjob-Börse umfasst ausschließlich Beschäftigungen im Privathaushalt. Die Haushaltsjob-Börse darf nur von Privatpersonen genutzt werden. Dienstleistungsagenturen oder Unternehmen sind ausgeschlossen.
- Minijobs bis 450 Euro monatlich müssen bei der Minijob-Zentrale angemeldet werden. Für Haushaltsjobs über 450 Euro ist die Krankenkasse des Haushaltsjobbers Ihr Ansprechpartner.
- Haushaltsjobber haben Anspruch auf den Mindestlohn. Dieser beträgt zur Zeit 9,82 Euro brutto pro Stunde.
Haushaltshilfe schnell und einfach bei der Minijob-Zentrale anmelden
Haushaltsjobber, die durchschnittlich maximal 450 Euro im Monat verdienen, müssen durch den Arbeitgeber bei der Minijob-Zentrale angemeldet werden. Die Anmeldung benötigt wenige Klicks und dauert nur 10 Minuten.
Alle Vorteile der Anmeldung auf einen Blick
Für Arbeitgeber:
- Einfache Anmeldung online, per Post oder telefonisch
- Geringe Abgaben maximal 14,79 % an die Minijob-Zentrale
- Steuerermäßigung für Arbeitgeber von bis zu 510 Euro pro Jahr
- Unfallversicherungsschutz für Minijobber inklusive
- Erstattung der Lohnfortzahlungskosten bei Krankheit 80 Prozent - bei Mutterschaft 100 Prozent
Für Minijobber:
- Minijobber sind rentenversichert mit eigenen Beiträgen zum vollen Leistungspaket der Rentenversicherung
- Urlaub und Kündigungsschutz für Minijobber selbstverständlich
- Lohnfortzahlung bei Krankheit oder Mutterschaft